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IPPNW

IPPNW-Newsletter vom 01.06.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

ein UN-Atomwaffenverbot wird immer wahrscheinlicher. Am 22. Mai 2017 wurde in Genf der erste offizielle Vertragsentwurf veröffentlicht. Jetzt müssen wir den Druck auf die Bundesregierung verstärken: Am 15. Juni 2017 beginnt in New York die zweite UN-Verhandlungsrunde über einen Verbotsvertrag. Mehr dazu lesen Sie in diesem Newsletter.

Wenn Sie noch nicht für unsere Anzeige "Frau Merkel, unterstützen Sie das Atomwaffenverbot!" gespendet und unterzeichnet haben, können Sie dies hier online nachholen. Bis zum 4. Juni 2017 sammeln wir noch Unterschriften. Die Anzeige schalten wir am 13. Juni 2017 in der Frankfurter Rundschau. Bitte machen Sie mit und helfen uns, die Atomwaffen zu ächten!

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Wilmen

Erster Entwurf für ein UN-Atomwaffenverbot präsentiert

Ban The Bomb-Aktion New York, Foto: www.icanw.org

Ein internationales Verbot von Atomwaffen rückt in greifbare Nähe. Der erste offizielle Vertragsentwurf wurde am 22. Mai 2017 bei den Vereinten Nationen in Genf veröffentlicht. Die Friedensorganisationen ICAN und IPPNW Deutschland bewerten das Dokument als Fortschritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. „Der Entwurf ist eine gute Grundlage für die Verhandlungen im Juni und Juli“, erklärt Xanthe Hall von der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN). „Wir hoffen, dass am Ende der Konferenz ein starkes Abkommen beschlossen wird.“ Sollten sich die rund 130 Staaten nicht einigen, wird es noch eine weitere Verhandlungsrunde geben. mehr

    Deutscher Ärztetag warnt vor Verharmlosung möglicher Strahlenschäden

    Das ehemalige DDR-AKW Lubmin soll nach dem Willen der bundeseigenen EWN aus Kostengründen bis 2028 abgerissen werden, anstatt wie vorher geplant 50 Jahre abzuklingen. Foto: IPPNW

    Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages 2017 haben anlässlich des deutschen Ärztetages in Freiburg vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken gewarnt. Damit stellt sich die deutsche Ärzteschaft hinter die Position der IPPNW zum AKW-Rückbau und -Abriss, nachdem sich im vergangenen Herbst bereits die Landesärztekammer Baden-Württemberg in einer Entschließung gegen das geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen hatte. mehr

    Deutschland braucht keine bewaffnungsfähigen Kampfdrohnen

    Global Day Of Action Against Drones, Washington DC 2014. Foto: Stephen Melkisethian / CC BY-NC-ND 2.0

    Die Bundeswehr darf beim Rüstungskonzern Airbus fünf israelische Drohnen bestellen und bewaffnen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 31. Mai 2017. Damit kann der Haushaltsausschuss den Kauf der Flugroboter Ende Juni offiziell beschließen. Das Friedensforum Düsseldorf, Attac und die DFG-VK hatten mit einer Mahnwache gegen Kampfdrohnen vor dem Oberlandesgericht protestiert. Das Verteidigungsministerium hat einen Vertrag mit der Firma Airbus für die Anschaffung der Heron-TP-Drohnen des israelischen Herstellers IAI ausgehandelt. Dagegen hatte der US-amerikanische Konkurrent General Atomics geklagt. mehr

      Urananreicherung beenden: Keine Unterstützung der US-Atomwaffen-Produktion

      Proteste vor dem Niederländischen Parlament gegen URENCO-Verkauf, Foto: umweltfairaendern.de

      Die deutsch-niederländisch-britische Atomfirma „Urenco“ sieht keine rechtlichen Hindernisse, angereichertes Uran für die Herstellung von Tritium zur Verwendung in US-amerikanischen Atomwaffen zu liefern. Das geht aus einem Bericht des US-Energieministeriums (2014) hervor. Auch das „Joint Committee“, das staatliche Überwachungsorgan über die Tätigkeiten der Urenco habe dem zugestimmt. In diesem Gremium sitzt auch die Bundesregierung – mit Veto-Recht. Die IPPNW fordert die Bundesregierung auf, öffentlich klar zu stellen, dass Uran, das mit Urenco-Technologie hergestellt wird, nicht zur Atomwaffenproduktion verwendet wird. Zudem erneuert die Ärzteorganisation ihre Forderung, die Urananreicherung in Deutschland zu beenden. mehr

          Keine Verletzung von Grundrechten, Berücksichtigung des Schutzes der Familie und des Kindeswohls

          Aufnahme- und Rückführungseinrichtung Manching, Foto: Bayrischer Flüchtlingsrat

          Die Ärzteorganisation IPPNW verurteilt die Verletzungen von Grundrechten wie das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie den Schutz der Familie. In den letzten Wochen haben Abschiebungsversuche in Bayern zu massiven Verletzungen der seelischen Gesundheit bei den betroffenen Familien geführt. Mehrfach mussten laut der Bayrischen Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte Kleinkinder kinder- und jugendpsychiatrisch behandelt werden, weil sie durch Versuche der bayerischen Behörden, ihre Familien abzuschieben, massiv traumatisiert wurden. mehr