Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2018 das Atomgesetz zu ändern. Das Gericht hatte in einem Urteil Ende 2016 den Atomausstieg zwar gebilligt, einigen Atomkraftwerksbetreibern aber einen geringfügigen Ausgleich zugebilligt. Sie seien zu entschädigen, entweder finanziell oder durch den begrenzten Weiterbetrieb von Atomkraftwerken. Die Öffentlichkeit erfährt bislang nichts davon, was hinter den Kulissen zwischen Atomkonzernen und Politik ausgekungelt wird. Klar ist jedenfalls, dass laut Bundesverfassungsgericht der „Ausgleich“ sehr gering ausfallen kann.
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